8 Fragen zur Hundehaltung in Feldkirch

Artgerechte Hundehaltung muss möglich sein. Acht Fragen an den Bürgermeister.

An Herrn Bürgermeister Matt,
eingebracht am 10.03.2020
  • Scheint es zweckmäßig, wenn Hundehalter*innen mit ihren Vierbeinern, welche bereits seit Jahren ohne irgendwelche, andere Menschen oder Tiere gefährdenden Vorfälle gehalten werden die höhere Hundeabgabe zahlen müssen?
  • Sollen Senioren und andere mit sehr erwachsenen Tieren auch noch in eine Hundeschule gehen?
  • Ist es denkbar, dass für Klein- und Kleinsthunde kein Sachkundenachweis verlangt wird, um in die günstigere Hundeabgaben Stufe zu fallen?
  • Was ist unter dem alle zwei Jahre zu absolvierenden Auffrischungskurs zu verstehen, der offenbar auch eine Voraussetzung für die geringere Hundeabgabe sein soll?
  • Welche Kosten fallen dadurch für Hundehalter*innen zusätzlich an?
  • In welchem Ausmaß können bisher absolvierte Ausbildungen das “Hunde-Führerschein”-Erfordernis ersetzen?
  • Könnte man die in den Verordnungen erwähnte, in Fachkreisen höchst umstrittene Bezeichnung “Listenhunde” weglassen?
  • Was halten Sie, Herr Bürgermeister, davon, in der Stadtvertretung über Ausführungsbestimmungen zu oder Ergänzungen von Hundeverordnung und Hundeabgabeverordnung abzustimmen, welche die genannten Zweifelsfälle/Ungerechtigkeiten beheben?
Begründung:
Nach einer verunglückten Hundeverordnung 2016 wurde am 03.07 2018 von allen Parteien einstimmig die aktuelle Hundeverordnung beschlossen. Mit “Hunde-Führerschein” gibt es Erleichterungen, in manchen Gegenden darf der Hund frei laufen. Folgerichtig sieht auch die Hundeabgabeverordnung Vergünstigungen für ausgebildete Hundebesitzer vor.
 
Wer sich einen neuen Hund zulegt, kennt (?) die Bedingungen in Feldkirch, der Besuch einer Hundeschule mit dem Vierbeiner ist zumutbar. Für “Altfälle” ist aber noch Zeit, die Hundeabgabe ab 2021 sinnvoll und praxistauglich zu machen.
Wer jetzt schon vor Inkrafttreten der Hundeverordnung 2018 Hundebesitzer in Feldkirch war, gehört nach den geltenden Bestimmungen zu einer von zwei Hundehalter-Klassen. Die einen, welche die aufwändige Ausbildung im Nachhinein finanzieren können und wollen. Die anderen, welche aus persönlichen Gründen dazu nicht in der Lage sind und sowohl den neuerdings eingeschränkten Freiraum hinnehmen müssen als auch die höhere Hundeabgabe zahlen müssen. Durch den vorgeschriebenen Auffrischungskurs alle zwei Jahre entstehen jedenfalls noch einmal zusätzliche Kosten, welche jene der Abgabenbegünstigung überschreiten.
Ausnahmen im Einzelfall gegen begründeten Antrag zu statuieren erzeugt hohen bürokratischen Aufwand.
Der Maßstab des legistischen und polizeilichen Handelns soll nach Ansicht der Fraktion SPÖ und Parteifreie die mögliche Gefährlichkeit von Hunden bzw. ihren Besitzern sein. Daneben gibt es naturgemäß Bürger*innen, welche schlicht Angst vor ungezügelt freilaufenden (großen) Hunden haben und deren Befürchtungen ernst zu nehmen sind.
 
Daraus resultiert aber, dass die Stadtpolizei nicht unbedingt im menschenleeren Gebiet oder in völlig konfliktfreien Situationen einschreiten muss.
 
Es darf jedenfalls nicht soweit kommen, dass Feldkircher*innen in andere Ortsgemeinden pilgern müssen, wenn sie ihre (folgsamen) Hunde freilaufen lassen wollen.
 
Zum Hundeverbot an sämtlichen Baggerseen wird bemerkt, dass es auch (Teile von) Baggerseen gibt, welche für das Schwimmen von Menschen wenig einladend sind. Nach Meinung der SPÖ Feldkirch müßte es vernünftigerweise möglich sein, Bereiche zu definieren, in denen das Baden für Hunde erlaubt ist.
Dr. Brigitte Baschny