Argumente für eine Aufbesserung des Heizkostenzuschusses
An das
Amt der Stadt Feldkirch
Herrn Bürgermeister
Mag. Wilfried Berchtold
Rathaus
Anfrage zum Heizkostenzuschuss für den Winter 2017/2018
Ist es aus sozialpolitischer und budgetärer Sicht vertretbar, zusätzlich zum bewilligten Heizkostenzuschuss des Landes einen Zusatzbetrag von € 50,00 pro Haushalt aus städtischen Mitteln zu gewähren?
Begründung:
Es wird nicht verkannt, dass die generelle Armutsproblematik von einer höheren Ebene als der Ortsgemeinde gelöst werden muss.
Erfreulicherweise hat sich die Stadt Feldkirch bereits in vergangenen Jahren zu einer ergänzenden Verantwortung unter dem Titel “Konzept zur Armutsbekämpfung” bekannt und eine Informationskampagne veranlasst.
Mit dem Verfahren und der Prüfung der Voraussetzungen zur Bewilligung des Heizkostenzuschusses wird bereits ein bewährtes Mittel zur Erleichterung der Lebenssituation von Personen mit sehr geringem monatlichem Einkommen praktiziert. Dem so ermittelten Personenkreis könnte unbürokratisch und treffsicher durch eine Zuzahlung von je € 50,00 geholfen werden. Die budgetäre Auswirkung dürfte sich auf eine Ausgabenerhöhung von ca. € 60.000,00 belaufen, was bei einem Budgetvolumen von rund 100 Millionen verkraftbar ist.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die genannten € 50,00 für (notwendigen) zusätzlichen Konsum auch in der Feldkircher Wirtschaft verwendet werden. Die administrative Veranlassung für eine Nachzahlung an jene Bezieher von Heizkostenzuschuss, welche für heuer bereits die € 270,00 erhalten haben, bedeutet keinen unverhältnismäßigen Aufwand.
Dr. Brigitte Baschny