Hunde, Verbotskultur

HUNDEBEGEGNUNGSZONE

Winzige "Begegnungszonen" und weitreichende Verbote für Feldkirchs Hunde.

An das
Amt der Stadt Feldkirch

Herrn Bürgermeister
Mag. Wilfried Berchtold
Rathaus

 

Feldkirch am 06.03.2017

 Anfrage
zur Begegnungszone für Hunde und deren BesitzerInnen im Ortsgebiet von Feldkirch Gisingen 

 

  1. Ist beabsichtigt, eine ergänzende Stellungnahme des Vorarlberger Landesveterinärs zur Ortspolizeilichen Verordnung der Stadtvertretung Feldkirch vom 04.10.2016 betreffend Hundehaltung, AZ f100.0-3/2016-4 einzuholen? 
  2. Ist beabsichtigt, eine ergänzende Stellungnahme des Vorarlberger Tierschutzobmannes zur Ortspolizeilichen Verordnung der Stadtvertretung Feldkirch vom 04.10.2016 betreffend Hundehaltung, AZ f100.0-3/2016-4 einzuholen ?
  3. Ist beabsichtigt, eine ergänzende Stellungnahme/Gutachten  anderer geeigneter Fachleute/Sachverständiger zur Ortspolizeilichen Verordnung der Stadtvertretung Feldkirch vom 04.10.2016 betreffend Hundehaltung, AZ f100.0-3/2016-4 einzuholen ?

    4. Bejahendenfalls zu Punkt 1. – 3.: 
    Bis wann kann mit der Einholung gerechnet werden?

    5. Meinen Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, daß nach  Befassung einer zu gründenden Arbeitgruppe unter Mitwirkung betroffener HundehalterInnen eine Änderung der gegenständlichen Verordnung zweckmäßig sein kann? 

 

Die beiliegende Kopie eines  in der Zeitschrift Wann & Wo am Mittwoch, 1. März 2017, erschienenen  Leserbriefes bildet einen integrativen Bestandteil der gegenständlichen Anfrage. Seine Behandlung im Rahmen der Stadtvertretung ist erforderlich, weil bereits jetzt der nachvollziehbare Unmut von Teilen der Bevölkerung erkennbar ist. Dies obwohl das gänzliche Aufenthaltsverbot im Bereich der öffentlich zugänglichen Baggerseen erst ab 1. Mai wirksam wird.

Es darf in dem Zusammenhang daran erinnert werden, daß u.a. die Fraktion SPÖ und Parteifreie dem Stadtvertretungsbeschluss vom 4.10.2016 “ Ortspolizeiliche Verordnung der Stadtvertretung Feldkirch vom 04.10.2016 betreffend Hundehal- tung, AZ f100.0-3/2016-4 “ nicht zugestimmt hat.

Dr. Brigitte Baschny