Winzige "Begegnungszonen" und weitreichende Verbote für Feldkirchs Hunde.
An das
Amt der Stadt Feldkirch
Herrn Bürgermeister
Mag. Wilfried Berchtold
Rathaus
Feldkirch am 06.03.2017
Anfrage
zur Begegnungszone für Hunde und deren BesitzerInnen im Ortsgebiet von Feldkirch Gisingen
…
- Ist beabsichtigt, eine ergänzende Stellungnahme des Vorarlberger Landesveterinärs zur Ortspolizeilichen Verordnung der Stadtvertretung Feldkirch vom 04.10.2016 betreffend Hundehaltung, AZ f100.0-3/2016-4 einzuholen?
- Ist beabsichtigt, eine ergänzende Stellungnahme des Vorarlberger Tierschutzobmannes zur Ortspolizeilichen Verordnung der Stadtvertretung Feldkirch vom 04.10.2016 betreffend Hundehaltung, AZ f100.0-3/2016-4 einzuholen ?
- Ist beabsichtigt, eine ergänzende Stellungnahme/Gutachten anderer geeigneter Fachleute/Sachverständiger zur Ortspolizeilichen Verordnung der Stadtvertretung Feldkirch vom 04.10.2016 betreffend Hundehaltung, AZ f100.0-3/2016-4 einzuholen ?
4. Bejahendenfalls zu Punkt 1. – 3.:
Bis wann kann mit der Einholung gerechnet werden?
5. Meinen Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, daß nach Befassung einer zu gründenden Arbeitgruppe unter Mitwirkung betroffener HundehalterInnen eine Änderung der gegenständlichen Verordnung zweckmäßig sein kann?
Die beiliegende Kopie eines in der Zeitschrift Wann & Wo am Mittwoch, 1. März 2017, erschienenen Leserbriefes bildet einen integrativen Bestandteil der gegenständlichen Anfrage. Seine Behandlung im Rahmen der Stadtvertretung ist erforderlich, weil bereits jetzt der nachvollziehbare Unmut von Teilen der Bevölkerung erkennbar ist. Dies obwohl das gänzliche Aufenthaltsverbot im Bereich der öffentlich zugänglichen Baggerseen erst ab 1. Mai wirksam wird.
Es darf in dem Zusammenhang daran erinnert werden, daß u.a. die Fraktion SPÖ und Parteifreie dem Stadtvertretungsbeschluss vom 4.10.2016 “ Ortspolizeiliche Verordnung der Stadtvertretung Feldkirch vom 04.10.2016 betreffend Hundehal- tung, AZ f100.0-3/2016-4 “ nicht zugestimmt hat.
Dr. Brigitte Baschny